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Hier findest du die häufigsten Fragen zum X-TRA. Sollte deine gesuchte Antwort nicht dabei sein, dann wende dich an info@x-tra.ch
 

Wo befindet sich das X-TRA?

Unser Haus befindet sich direkt am Limmatplatz, 5 Minuten vom Zürcher Hauptbahnhof entfernt. Anfahrtsplan

 

Welche Tram-/Bus- und S-Bahn-Linien halten in der Nähe?

Am Limmatplatz halten die Tramlinien 4, 6, 8, 11, 13 und 17. Der nächste SBB-Bahnhof ist der Hauptbahnhof Zürich. Anfahrtsplan

 

Ich habe im X-TRA etwas verloren oder vergessen.

Am Tag des Verlustes wenden Sie sich bitte an einen Sicherheitsmitarbeiter. Spätere Anfragen richten Sie bitte an die Rezeption: Tel +41 44 448 15 00

 

Wo kann ich Tickets zurückgeben, wenn ein Konzert abgesagt wird?

Bei verschobenen Konzerten können Tickets grundsätzlich NICHT zurückgegeben werden. Bei abgesagten Konzerten können die Tickets während 30 Tagen nach Konzerttermin dort zurück gegeben werden, wo sie gekauft wurden.

Ticketcorner

Wenn Sie Tickets im Callcenter oder Online gekauft haben, senden Sie Ihre Tickets mit Ihren vollständigen Konto-Informationen (eingeschrieben) innerhalb von 30 Tagen nach Veranstaltungsdatum an folgende Adresse zurück:

Ticketcorner AG / Finance / Riedmatt Center / Postfach / 8153 Rümlang

Nach Erhalt der Tickets wird Ihnen Ticketcorner den entsprechenden Betrag per Überweisung (bei Bank-/Postzahlung) oder auf Ihre Kreditkarte (bei Zahlung mit Kreditkarte) innerhalb von 4 Wochen gutschreiben. Bei Rückgabe zu einem späteren Zeitpunkt bitten wir Sie, das Ticket uns zukommen zu lassen: 

X-TRA Production AG / Limmatstrasse 118 / Postfach / 8031 Zürich

Für die Rückerstattung des Kaufbetrags benötigen wir folgende Kontoinformationen:

  • Name des Konotinhabers
  • Kontonummer
  • Clearingnummer (bei Bankverbindungen)
  • SWIFT & IBAN (bei Bankverbindungen ins Ausland)


Starticket

Hier finden Sie alle Informationen zur Ticketrückgabe bei Starticket.

 

Kann ich im X-TRA fotografieren?

Für Bild- und Tonaufnahmen jeglicher Art muss bei X-TRA eine Bewilligung eingeholt werden. Bei Konzerten werden Anfragen an das Künster-Management weitergeleitet. Pressevertreter und Fotografen werden gebeten, sich im Vorfeld eines Anlasses bei info@x-tra.ch zu akkreditieren - mindestens einen Tag davor. Nicht angemeldetes Fotografieren ist untersagt.

 

Weshalb muss beim Club-Eintritt ein amtlicher Ausweis vorgewiesen werden?

Um die Sicherheit unserer Gäste bestmöglich zu gewährleisten, hat X-TRA mit grossem Erfolg eine generelle Ausweispflicht eingeführt.
Zwischenfälle, bei denen Gewalt oder Diebstahl im Spiel waren, konnten so auf ein Minimum reduziert werden. Zudem können wir bei gesundheitlichen Vorfällen rasch und situationsgerecht reagieren.
Die generelle Ausweispflicht hat also nur bedingt mit der Alterskontrolle zu tun und wird auch bei offensichtlich über 16-/18-jährigen Gästen angewandt.

Die amtlichen Ausweise - akzeptiert werden einzig: Pass, ID, Ausländerausweis B, C und Führerschein - müssen zwingend Originalpapiere sein, da der rechtliche Besitzer nur mit diesen einwandfrei festgestellt werden kann. General-Abonnemente und Halbtax-Abos der SBB gelten nicht als amtliche Ausweise. Einlassregeln

 

Kann ich das X-TRA während einer Veranstaltung verlassen?

Gäste werden gebeten, das X-TRA vor oder während Konzerten sowie bei gewissen Partys nicht zu verlassen. Aus Gründen der Sicherheit, der Logistik sowie des Anwohnerschutzes verfällt die Gültigkeit des Eintrittes beim Verlassen des Hauses. Bei begründeten Fällen können die Sicherheitsmitarbeiter Ausnahmen machen; bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten an diese.

 

Was tun, wenn ich eine gewalttätige Auseinandersetzung beobachte oder selbst belästigt werde?

Wenden Sie sich umgehend an den nächsten Sicherheits- oder an die Bar- und Servicemitarbeiter.

 

Wen informiere ich bei einem Sanitäts-Notfall?

Wenden Sie sich an den nächsten Sicherheitsmitarbeiter oder ans Bar- und Servicepersonal. Sie leisten erste Hilfe und bieten bei Bedarf die zuständigen Rettungsdienste auf.

 

Hat X-TRA das Recht, jemandem den Zutritt zu verweigern?

Ja. Die entsprechende Rechtsgrundlage ist im Schweizerischen Strafgesetzbuch geregelt. StGB Art. 186 - Hausfriedensbruch. Wer gegen den Willen des Berechtigten in ein Haus, in eine Wohnung, in einen abgeschlossenen Raum eines Hauses oder in einen unmittelbar zu einem Hause gehörenden umfriedeten Platz, Hof oder Garten oder in einen Werkplatz unrechtmässig eindringt oder, trotz der Aufforderung eines Berechtigten, sich zu entfernen, darin verweilt, wird, auf Antrag, mit Gefängnis oder mit Busse bestraft.

 

Wann wird ein Hausverbot ausgesprochen?

X-TRA spricht Hausverbote aus bei Gewalt, Diebstahl und Belästigungen. Das Hausverbot gilt in der Regel ein Jahr ab Ausstellung. Nicht beachtete Hausverbote werden in jedem Fall polizeilich geahndet. Fragen zu ausgesprochenen Hausverboten werden nur schriftlich behandelt und sind an folgende Adresse zu richten: X-TRA Production AG, Sicherheit, Postfach, 8031 Zürich.

 

Wann wird eine Verwarnung ausgesprochen?

Bei Bagatellvergehen liegt es im Ermessen des Sicherheits-Einsatzleiters, eine Verwarnung auszusprechen. Bei erneut auffälligen, bereits verwarnten Personen wird ein Hausverbot ausgesprochen.

 

Wie ist der Alkoholausschank an Jugendliche geregelt?

Spirituosen und Alcopops (gebrannte Wasser) dürfen nicht an Jugendliche unter 18 Jahren ausgeschenkt werden. Wein, Bier, Panaché (vergorene Getränke) dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden.

 

X-TRA-Hausregeln

X-TRA Hausregeln zum download....